KEIN BETRIEB – am BikePark Oberschwarzach

Der BikePark Oberschwarzach muß bedingt durch die Corona Maßnahmen vorübergehend geschlossen bleiben.
Das Ordnungsamt Schweinfurt hat den Betrieb untersagt: „Der BikePark ist als eine ortsfeste Freizeiteinrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Somit ist der Betrieb untersagt.“
– Ordnungsamt Schweinfurt 02.11.2020
Aktuelle Infos: www.BikePark-Oberschwarzach.de